Margarete von Minden
Im Sommer 1617 ist Grete mit ihrem Mann unterwegs. Inzwischen muss sie auch für ein Söhnchen sorgen. Auf dem Weg von Salzwedel nach Gardelegen wird sie sehr krank und kommt für 10 Wochen bei einem Kuhhirten in Apenburg unter. Ihr Mann behandelt sie sehr schlecht und zieht schließlich ohne sie weiter. Nach ihrer Genesung verdient Grete ihren Unterhalt mit dem Verkauf von Heilkräutern und aus der Hand lesen. Zu Beginn des Jahres 1619 trifft sie ihren Mann wieder und wandert mit ihm nach Tangermünde. Dort bemüht sie sich beim Rat, Tonnis eine Stelle als Polizeibeamten zu besorgen. Als er die Rathaustreppe empor steigt, um sich vorzustellen, erkennt ihn eine Frau die er einst ausraubte und schlägt sofort Alarm. Die Stadtknechte setzen ihm nach und nehmen ihn gefangen. Auch jetzt noch - 2 Jahre nach dem Brand sucht man fieberhaft nach den Brandstiftern. Fehdebriefe, die über die Mauer geworfen werden, verdächtigen den Stadtknecht Joachim Stolle, den Marktmeister und den Wirt eines anrüchigen Wirtshauses vor dem Hühnerdorfer Tor. Vergeblich forscht man nach den Urhebern dieser Briefe. Alle des Schreibens kundigen Einwohner müssen eine Schriftprobe abliefern. Von diesen befinden sich heute noch 210 in den Akten. Am 21.Januar kommt Tonnis, den man keinesfalls der Brandstiftung verdächtigt, auf die Leiter. Man will wissen weshalb sich dieser außer Landes verwiesene Strauchdieb innerhalb der Mauern aufhält. Unter den unmenschlichen Qualen gesteht er seine Räubereien, um schließlich dem überraschten Moritz Winsel zu berichten, seine Frau habe ihn nur geheiratet, damit er sie am Tangermünder Rat wegen der vorenthaltenen Erbschaft rächen sollte. Den sicheren Tod vor Augen, wegen seiner Räubereien, setzt er alles daran seine Kumpanen und vor allem seine Frau mit in den Tod zu ziehen. Hat er doch in Apenburg, um Grete zu quälen, den Säugling geschlagen. Genau gibt er die Einzelheiten der Brandstiftung bekannt und nennt seine Frau, die Brüder Hornborg, Hans Hännekenmacher und Martin Emmert als Helfershelfer. Bald erweist sich die Unrichtigkeit seiner Aussagen in vielen Punkten. Grete Minde vermag nachzuweisen, dass sie zu der fraglichen Zeit in Apenburg auf dem Krankenlager gelegen hat. Die sie entlastenden Zeugenaussagen werden unterschlagen. Eine plötzliche Aussage des Bürgermeisters Petrus Asseburg, welche nicht eidlich, sondern nur "summarie" bezeugt, dass Grete am Montag nach dem Brand in Tangermünde geweilt habe, wird nur benutzt um hinter dem Rücken der Beschuldigten eine Folter gegen Grete Minde zu beantragen. Es hat den Anschein, als wollte man Grete beseitigen. Trotz der gegensätzlichen Aussagen ist man von ihrer Schuld fest überzeugt. Man muss auch bedenken, wie lästig dem Rat ihre Erbansprüche und ihre Beschwerden über dessen Cliquenwirtschaft, welche die Familie von Minden unterstützt, waren. Grete und Martin Emmert gestehen unter der Folter des Scharfrichters Moritz Winsel die ihnen zur Last gelegten Taten und bestätigen einige Tage später "frei von Furcht und Zwang" ihre Geständnisse in der "Urgericht". Am 13. März 1619 sprechen die Schöffen zu Brandenburg das Todesurteil aus. Am 13. März 1619 werden die drei Verurteilten - für Tonnis ist ebenfalls die Strafe ausgesprochen worden - nach dem Wortlaut des Urteils hingerichtet. Für Grete lautet der Schluss: " So mag sie deswegen vor endlicher Tödtung auf einem Wagen bis zu der Richtstätte umgeführet, ihre 5 Finger an der rechten Hand, einer nach dem anderen mit glühenden Zangen abgezwacket, nachmalen ihr Leib mit vier glühenden Zangen, nemlich in jeder Brust und Arm gegriffen, folgig mit eisernen Ketten auf einem erhabenen Pfahl angeschmiedet, und lebendig geschmochet, und also vom Leben zum Tode verrichtet werden."